Für die Anmeldung Ihres Kindes an der Gesamtschule Stettiner Straße ist es zwingend notwendig, dass beide Personensorgeberechtigten die Anmeldeformulare der Gesamtschule eigenhändig unterschreiben. Dies gilt auch, wenn die Elternteile getrennt lebend oder geschieden sind und ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Sofern Sie alleinige Sorgeberechtigte bzw. alleiniger Sorgeberechtigter sind, ist dies durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu belegen.
Sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Anmeldetermin wahrnehmen können, ist die nebenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben beim Anmeldetermin vorzulegen.
Ergänzende angemessene Lernförderung
Kinder benötigen manchmal über die schulischen Angebote hinaus ergänzende Lernförderung, um das Klassenziel zu erreichen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können hierfür in einem Schuljahr pro Fach bis zu 35 Stunden Lernförderung bewilligt werden. Es können die angemessenen ortsüblichen Kosten übernommen werden.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket.html
Allgemeiner Antrag zur Lernförderung: Zusatzfragebogen Lernförderung
Gesamtschule Stettiner Straße, Stettiner Straße 98, 40595 Düsseldorf, Tel.: 0211/89-23511 Email: info@gest.nrw.schule